LEGALISIERUNG VON CANNABIS

Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick weist darauf hin, dass der Konsum und das Mitführen von Cannabis auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Einrichtung verboten bleiben. Selbiges gilt weiterhin für Alkohol.

Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick versteht sich als Schutzraum für Menschen in besonderen Lebenslagen und bleibt deshalb drogen- und konsumfrei.