SoliTrans

WAS BIETEN WIR AN:

Es handelt sich dabei ausschließlich um Tätigkeiten, die von gewerblichen Firmen nicht übernommen werden. Weiterhin um Dienstleistungen, die Betroffene mit geringem Einkommen normalerweise nicht bezahlen können. Unterstützt wird das Projekt vom Jobcenter Deutsche Weinstraße und Spendenmittel.

Was leistet der SoliPakt :
Die Mitarbeiter des SoliPakt können die folgenden Arbeiten ausführen:

  • Umzüge
  • Transport von sperrigen oder schweren Gegenständen
  • Haushaltsauflösungen
  • Entmüllung
  • Räumung
  • Entsorgung
  • Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Einrichtungen

Wer beauftragt den SoliPakt :
Jeder der zu einem der folgenden Personenkreise oder Gruppen gehört:

  • Arbeitslosengeld 2 Empfänger
  • Sozialhilfe Empfänger
  • Wohngeld Empfänger
  • BAFÖG Empfänger
  • Tafelkarten Besitzer
  • Vereine
  • Kirchengemeinden
  • Soziale Einrichtungen

Hier finden Sie uns … Amalienstraße 3 | 67434 Neustadt an der Weinstraße | Fon 06321-355340

Haftungsbeschränkung
Träger der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick ist das Protestantische Dekanat Neustadt an der Weinstraße. Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Sie hat also keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle Einnahmen, die durch die Umzugshilfen im weiteren Sinn erzielt werden. dienen gemeinnützigen Zwecken. Die von der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick eingesetzten Umzugshelfer sind in der Regel ungeschulte Kräfte und keine Möbelspediteure. Aus diesem Grund ist es der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick auch möglich, Umzugshilfen kostengünstiger anzubieten wie gewerbliche Umzugsunternehmen. Die Tagesbegegnungsstätte Lichtblick bzw. das Protestantische Dekanat Neustadt an der Weinstraße als deren Träger schließen deshalb die Haftung für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für einfach fahrlässig verursachte Schäden an Umzugsgütern, anderen beweglichen Gegenständen und an Gebäuden bzw. Grundstücken aus. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Tagesbegegnungsstätte Lichtblick oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei der Verletzung von sogenannten vertraglichen kardinalpflichten.