Seit einigen Jahren besteht in Neustadt in gemieteten Räumen in der Amalienstraße 3 der „Lichtblick“ als Treffpunkt für arme, arbeitslose, wohnungslose und obdachlose Menschen. Die Einrichtung ist von beiden Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen ins Leben gerufen worden. Sie wird mit Spenden unterhalten und durch die Stadt Neustadt unterstützt. Seit dem 1. April 1999 ist das protestantische Dekanat des Kirchenbezirks Neustadt Träger dieser Einrichtung. Der Kreis der Gründer des „Lichtblicks“ hat sich damit aufgelöst und am 8. April 1999 beschlossen ,den Förderbeirat für die Tagesbegegnungsstätte „Lichtblick“ zu gründen.
Aufgaben:
Der Förderbeirat möchte alle Mitbürger/Innen und gesellschaftliche Gruppen und Institutionen ansprechen, die es für wichtig haben, sich um arme, arbeitslose, wohnungslose und obdachlose Menschen zu kümmern. Er bittet seine Mitglieder in der Öffentlichkeit für die Einrichtung einzutreten, ehrenamtliche Helfer/innen zu werben, – den „Lichtblick“ mit Geld- und Sachspenden zu unterstützen. Er will die Arbeit im „Lichtblick“ ständig begleiten, mit Rat, Tat und auch Kritik unterstützen.
Mitgliedschaft:
Mitglied im Förderbeirat kann werden, wer sich mit seinen Zielen verbunden fühlt, die Konzeption der Tagesbegegnungsstätte „Lichtblick“ mit trägt, und seinen Beitritt erklärt.
Organisation:
1. Der Förderbeirat lädt seine Mitglieder 2 mal jährlich zu einem Treffen ein, auf dem der Träger und der Leiter über die Arbeit im „Lichtblick“ berichten. Die laufende Arbeit wird durch die Einrichtung von Projektgruppen unterstützt, die sich regelmäßig treffen und inhaltlich Themen wie Konzeption, Öffentlichkeitsarbeit, besondere Veranstaltungen etc. bearbeiten.
2. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen von „Lichtblick“ haben dabei die Gelegenheit, Wünsche und Anregungen vorzubringen und Probleme anzusprechen.
3. Der Förderbeirat erwartet, dass Träger und Leiter des „Lichtblicks“ ihn anhören, wenn sie einen neuen Leiter/eine neue Leiterin bestellen, den Ort oder den Namen des „Lichtblicks“ wechseln, wenn sie die Einrichtung auflösen wollen.
4. Der Förderbeirat wählt für zwei Jahre mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder 1 Sprecher/in und zwei Stellvertreter/innen.
Sie laden die Mitglieder, einen Vertreter des Trägers und den Leiter von „Lichtblick“ zu den Treffen ein,stellen eine Tagesordnung auf, leiten die Versammlung, führen Protokoll, übermitteln dem Träger und dem Leiter von „Lichtblick“ die Beschlüsse, die mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
Aus ihre Mitte wird eine Person und ein/eine Vertreter/in bestimmt, die beratend die Arbeit der Lichtblickleitung begleitet und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung an der Entscheidungsfindung beteiligt wird.
5. Sprecher/in und Stellvertreter/innen können mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgewählt werden.
6. Die Sachkosten für die Arbeit des Förderbeirates übernimmt nach Rücksprache der Träger von „Lichtblick“.
Was bringt Ihnen die Fördermitgliedschaft?
Sie werden zu den Versammlungen eingeladen, erhalten Informationen über die Arbeit, können ggf. an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, können mit entscheiden. Was wir erwarten ist Verständnis,Toleranz, und Bereitschaft zur Mitarbeit. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, dann füllen Sie die Beitrittserklärung aus und schicken Sie an den „Lichtblick“:
Tagesbegegnungsstätte Lichtblick, Amalienstraße 3, 67434 Neustadt an der Weinstraße,
Tel: 06321-355340, eMail: info@lichtblick-nw.de, Web: www.lichtblick-nw.de